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Firma:
Dipl.-Ing.
Andreas Müller
ingenieurbüro
für architektur, bauplanung
und bauleitung
Gegründet:
Dezember 1992
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Inhaber:
Dipl.-Ing.
Andreas Müller
Beratender Ingenieur
Ingenieurkammer Sachsen
mit Bauvorlageberechtigung
Sachverständiger/Gutachter
- Allgemeinen Hochbau
- Brandschutz
- Baukostenanalyse
Projektsteuerer
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Brandschutzkonzepte
und Brandschutznachweise
Grundsätzliches:
Der entscheidende
Unterschied spiegelt sich bereits im
Namen wieder. Während der
Brandschutznachweis sich im
Wesentlichen auf den Nachweis
reduziert, ist beim Brandschutzkonzept
das Konzept bestimmend, welches u.a.
neben dem Nachweis auch Abweichungen
definiert und für diese eine
Einschätzung trifft.
An den nachfolgenden beiden Beispielen
wird deutlich, dass der Mehraufwand
"Brandschutzkopzept" gegenüber
"Brandschutznachweis" es
- zum
Einen ermöglichen kann, preiswerter
und/oder effektiver zu bauen (Beispiel 1)
- zum
Anderen überhaupt erst ermöglichen
kann, auf bestimmte Art und Weise zu
bauen (Beispiel
2)
Brandschutznachweis:
Brandschutznachweise dienen
der Nachweisführung, dass die
baurechtlichen Forderungen mit der
Planung eingehalten werden. Sie sind
i.d.R. Bestandteil des
Bewilligungsverfahrens.
Brandschutzkonzept:
Die Erstellung eines
Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude
ist dann erforderlich, wenn
a) von den baurechtlichen
Anforderungen abgewichen werden soll
b) oder es sich um ein Gebäude
besonderer Art und Nutzung (zum
Beispiel Industriebau, Sportstadion,
Mehrzweckhalle, Krankenhaus etc.)
handelt.
Mit einem Brandschutzkonzept können
die naturgemäß starren Bauvorschriften
durch den Nachweis von die Sicherheit
ausreichend gewähleistenden
Alternativen dem modernen und
individuellen Bauen flexibler
angepasst werden, ohne das eine vom
Gesetzgeber nicht erwünschte
Sicherheitslücke entsteht.
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Qualifizierungen/
Listeneintragung |
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Qualitität für
unsere Kunden
seit 1992 -
unsere Erfahrung ist ihr Vorteil. |
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