Architekten- und
Bauplanungsleistungen:
Die
Architekten-/Bauplanungs- und
Ingenieurleistungen sind
Grundlage für die Erstellung
jedes Bauvorhaben im Hochbau.
Sie werden durch die
Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure (HOAI)
beschrieben:
- Grundlagenermittlung
- Vorentwurfsplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung(Bauantrag/Einreichung)
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung
Vergabe (Vertragsbedingungen,
Leistungsverzeichnisse,
Ausschreibung)
- Mitwirkung
an der Vergabe
(Einholen/Auswerten Angebote,
Preisverhandlungen)
- Bauüberwachung
/ Objektüberwachung
(Bauleitung)
- Objektbetreuung
und Dokumentation
Darüber hinaus gibt es eine
Reihe von Sonderleistungen,
u.a.:
- Bestandsplanung
(Aufnahme/Messen/Zeichnen des
Bestand - oft bei Umbauten
notwendige Vorleistung)
- Fördermittelbeantragung
- Bauvoranfragen
- Beratung
bei der Bindung von
Sonderfachleuten
Prinzipiell sind alle vorab
aufgeführten Leistungen (z.B.:
Kostenschätzung, Erstellung von
Bestandsplänen, Ausschreibung,
Bauleitung) auch als
Einzelleistung oder in Etappen
bindbar. In der Praxis erfolgen
aber eher Schnitte zwischen den
Phasen 1 bis 4
(Grundlagenermittlung bis
fertiger Bauantrag) und den
Phasen 5 bis 8
(Ausführungsplanung bis Übergabe
fertiges Objekt).
|