Freie Gutachten,
Beratung und Baubegleitung:
Man unterscheidet zwischen
öffentlich bestellten und freien
Sachverständigen/Gutachtern.
Während die öffentlich
bestellten/vereidigten
Sachverständigen auch
gerichtsfeste Gutachten
erstellen, richten sich die
Gutachten der Freien
Sachverständigen ausschliesslich
an private/öffentlich
Auftraggeber für
außergerichtliche
Verwendungszwecke.
Dies kann u.a. sein:
- einvernehmliche
Schadensaufnahme für die
Versicherung
- Gutachten
zum weiteren Umgang mit der
Immoblie/dem Schaden
- Vorbereitung/Abwägung
von Prozessanstrebung
Wir erstellen als Freier
Sachverständiger u.a.:
- Gutachten
im "Allgemeinen Hochbau"
- Gutachten
zur "Baukostenanlyse"
Hat der Kunde einen Vertrag mit
einem Bauträger oder
Generalbaunternehmer oder
beabsichtigt eine Immoblilie
weitgehend in Eigenregie
umzubauen, stehen wir mit
unseren Erfahrungen als
Sachverständiger im Rahmen von
Baubegleitung gern zur
Verfügung.
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